Widerrufsbelehrung

Kein bestehendes Widerrufsrecht bei Dienstleistungen zur Freizeitbetätigung aus Fernabsatzverträgen.

Das Verbrauchern grundsätzlich bei Fernabsatzverträgen als Kunden zustehende Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB bei angebotenen Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung nicht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

Somit hat der Teilnehmer aufgrund dieser vorbezeichneten Gesetzesnorm hinsichtlich der über die Internetseite unter der URL http://www.dienachtwaechter.de oder aus Angeboten in Prospekten/Katalogen der Anbieterin durch ihn –ggf. auch per Telefon oder E-Mail – gebuchten Führungsleistungen und somit geschlossenen Fernabsatzverträgen kein Widerrufsrecht. Somit stellt jede Bestellung von Tickets ein verbindliches Angebot des Teilnehmers dar, das zur Bezahlung der bestellten Tickets verpflichtet.